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Elterninformationen – Schulmail 17.02.2021

Die neue Schulmail kann kann hier abgerufen werden:

https://www.schulministerium.nrw/17022022-aenderung-der-testverfahren-den-schulen-des-landes-nordrhein-westfalen

Wesentlicher Inhalt ist die Aufhebung der Testpflicht unter folgenden Bedingungen:

– ab Montag, den 28. 02. 2022 ist die Testpflicht für immunisierte Personen aufgehoben

– Die Schüler*innen dürfen sich bei Bedarf freiwillig selbst testen, auch wenn sie immunisiert sind.

– Die Schüler*innen sind gehalten, ihren Immunstatus nachzuweisen. Sollten sie das nicht können, sind sie verpflichtet, einen Selbsttest durchzuführen bzw. einen aktuellen Bürgertest vorzulegen.