Die neue Schulmail kann kann hier abgerufen werden:
Wesentlicher Inhalt ist die Aufhebung der Testpflicht unter folgenden Bedingungen:
– ab Montag, den 28. 02. 2022 ist die Testpflicht für immunisierte Personen aufgehoben
– Die Schüler*innen dürfen sich bei Bedarf freiwillig selbst testen, auch wenn sie immunisiert sind.
– Die Schüler*innen sind gehalten, ihren Immunstatus nachzuweisen. Sollten sie das nicht können, sind sie verpflichtet, einen Selbsttest durchzuführen bzw. einen aktuellen Bürgertest vorzulegen.