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Beratung an der WRR

Grundpfeiler der Beratung an der WRR

Die Beratung an der Wilhelm-Röntgen Realschule ist sehr vielseitig. Sie umfasst sechs Arbeitsschwerpunkte:
Berufs- und Laufbahnberatung, Elternberatung, Lerncoaching, Psychosoziale Beratung, Schulsozialarbeit, und Streitschlichtung. Ziel ist es, die unterschiedlichen Bedürfnisse aller am Schulleben beteiligten Personen zu berücksichtigen.

Beratungsteam

Die Wilhelm-Röntgen Realschule verfügt über ein Team speziell ausgebildeter Beratungslehrerinnen und -lehrer, welche sich um Anliegen von Schülerinnen und Schülern professionell kümmern. Zu den unterschiedlichen Schwerpunkten der Beratung gehören u.a. Mobbing, Gewalterfahrung, Sucht, Schulangst und andere Lernprobleme. Hier fungieren die Beratungslehrerinnen und -lehrer der Wilhelm-Röntgen-Realschule als Anlaufstellen, die je nach Anliegen selber beratend tätig werden oder die Schülerin bzw. den Schüler an eine außerschulische Beratungsstelle weiter verweisen. Dies kann u. a. in Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeiterin geschehen. Hierbei unterliegen die Beratungslehrerinnen und -lehrer der Schweigepflicht, die nur in besonderen Ausnahmefällen gebrochen wird. Die Kontaktaufnahme soll dabei für die Schülerinnen und Schüler so niederschwellig wie möglich sein, d.h. neben einer direkten Kontaktaufnahme gibt es auch die Möglichkeit, ein Anliegen schriftlich zu formulieren und dieses in einem Briefkasten, der am Raum Siebenhundertzwölf angebracht ist, zu hinterlegen. Eine Lehrerin bzw. ein Lehrer des Beratungsteams nimmt dann Kontakt zu der hilfesuchenden Person auf.

Neben der Beratung von Schülerinnen und Schüler kümmert sich das Beratungsteam auch um Anliegen von Eltern und Lehrkräften.

Lerncoaching

Das Lerncoaching bietet Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit konkreter Unterstützung bei der eigenständigen Strukturierung ihrer Lernprozesse, der Entwicklung sinnvoller Lernstrategien, der Überwindung von Lernblockaden sowie dem Bewusstmachen eigener Stärken. Schülerinnen und Schüler mit diesen lernspezifischen Schwierigkeiten werden dabei in unserem Beratungsraum von ausgebildeten Lerncoaches in Einzelgesprächen begleitet.

Lerncoaching ist als Ergänzung zu den pädagogischen Konzepten in den Alltag unserer Schule eingegliedert und wird mit den anderen schulischen Unterstützungsangeboten wie z. B. Beratungslehrer oder Schulsozialarbeit verzahnt.
Den Schülerinnen und Schülern stehen zwei Lehrpersonen zur Verfügung, die im Lerncoaching fortgebildet sind.

Elternsprechtage

Eltern und Lehrkräfte tauschen sich bei Elternsprechtagen über die Leistungen und das Verhalten der jeweiligen Kinder/Jugendlichen aus. Bei dieser Gelegenheit kann gelobt oder über Schwierigkeiten informiert und beraten werden. Etwa in der Mitte eines jeden Schulhalbjahres findet der Elternsprechtag statt.
Zur Vermeidung langer Wartezeiten vergeben die Lehrkräfte vor den Elternsprechtagen feste Gesprächstermine. In der Regel dauert ein Gesprächstermin etwa zehn Minuten. In Fällen starker Nachfrage kann der Gesprächstermin auf fünf Minuten verringert werden. Darüber hinaus stehen alle Lehrkräfte nach vorheriger Terminabsprache an weiteren Tagen zur Beratung zur Verfügung. Während der Elternsprechtage bietet der Förderverein der WRR Getränke und einen kleinem Imbiss (z. B. Kuchen) im Feierraum an, damit die Eltern Wartezeiten überbrücken und mit anderen Eltern ins Gespräch kommen können.

Jugendkontaktbeamte

Die Jugendkontaktbeamte der Stadt Dortmund sind sowohl für die Schüler als auch für die Lehrer wichtige Ansprechpartner bei Problemen. Sie bauen Hemmschwellen zwischen unseren Jugendlichen und der Polizei ab. Sie sind ein unkomplizierter Ansprechpartner für unsere Schülerinnen und Schüler. Jugendkontaktbeamte kommen zu individuellen Gesprächen an die Schule oder bieten Informationen für Klassen oder Schülergruppen an.

Folgende Themen werden anlassbezogen oder präventiv vermittelt:

Strafmündigkeit/Rechtsfolgen von jugendspezifischen Straftaten, Fragen zum Jugendschutz und Gefahren durch neue Medien (Inhalte komplexer, problematischer Internetseiten, Gefahren beim Chatten, Cybermobbing).

Somit beraten die Jugendkontaktbeamte als schulexterne Experten unsere Schülerinnen und Schüler in alltagsrelevanten Situationen.

Die Erprobungsstufe

Im letzten Schuljahr der Grundschule erhalten Sie eine Empfehlung für eine geeignete, weiterführende Schulform für Ihr Kind. Nun müssen Sie sich, gemeinsam mit Ihrem Kind, entscheiden, welche Schule es zukünftig besuchen soll. Diese Wahl ist sicher nicht immer ganz leicht zu treffen. Haben Sie sich dann z. B. für unsere Schule, die Wilhelm-Röntgen-Realschule, entschieden, melden Sie Ihr Kind bei uns an. Nach einer schriftlichen Bestätigung wird es dann in die Klasse 5 aufgenommen und bleibt im Regelfall bis zum Ende der Klasse 6 in der sogenannten Erprobungsstufe.

In dieser Zeit werden Sie und Ihr Kind bezüglich der gewählten Schullaufbahn besonders betreut und beraten. Dafür stehen Ihnen die Schulleitung und alle Kolleginnen und Kollegen unserer Schule gerne zur Verfügung. Eine besondere Rolle kommt während dieser Zeit den Klassenleitungen zu. Sie unterstützen Ihr Kind in besonderem Maße, sich in der Schule einzuleben, seinen Platz in der Klassengemeinschaft zu finden und sich mit allen neuen Gegebenheiten vertraut zu machen. Sie sind aber auch wichtige Ansprechpartner für Sie.

Die Jahrgangsstufen 5 und 6 bilden eine pädagogische Einheit, da Schülerinnen und Schüler am Ende der Klasse 5 nicht versetzt, sondern von der Klasse 5 in die Klasse 6 übergehen. Sollte auf einer der mehrmals im Schuljahr stattfindenden Erprobungsstufenkonferenzen festgestellt werden, dass Ihr Kind an einer anderen Schulform besser gefördert werden kann, werden Sie als Eltern darüber frühzeitig informiert und in einem persönlichen Gespräch umfänglich beraten und Ihnen ein Schulformwechsel empfohlen.

Die ersten beiden Schuljahre an der weiterführenden Schule sind deshalb eine wichtige Zeit, um herauszufinden, ob die gewählte Schulform die richtige ist und Ihr Kind seine Schullaufbahn an dieser Schule erfolgreich fortsetzen kann.

Erst mit der Versetzung Ihres Kindes in die Jahrgangsstufe 7 endet die Erprobungsstufe.

 

Beratungskonzept

1. Grundverständnis von Beratung an der WRR

Die Wilhelm-Röntgen-Realschule versteht Beratung als einen zentralen Bestandteil ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags. Schule ist nicht nur Lernort, sondern auch Lebensraum. Beratung trägt dazu bei, Schülerinnen und Schüler in ihrer persönlichen, sozialen und schulischen Entwicklung zu unterstützen und Lehrkräfte sowie Eltern in herausfordernden Situationen zu begleiten.

2. Ziele der Beratungsarbeit

Die schulische Beratung an der WRR verfolgt folgende Ziele: Unterstützung der Schülerinnen und Schüler bei schulischen, persönlichen und sozialen Fragestellungen Förderung von Wohlbefinden, Lernentwicklung und Zukunftsperspektiven , Früherkennung von Problemlagen und Einleitung geeigneter Hilfen, Stärkung der Erziehungspartnerschaft zwischen Schule und Elternhaus, Entlastung und Unterstützung der Lehrkräfte in pädagogisch herausfordernden Situationen als Beitrag zu einem respektvollen, gewaltfreien und wertschätzenden Schulklima

3. Grundprinzipien der Beratung

Die Beratungsarbeit an der WRR basiert auf folgenden Prinzipien: Freiwilligkeit – Beratungsgespräche werden grundsätzlich freiwillig in Anspruch genommen. Vertraulichkeit – Beratungsgespräche unterliegen der Schweigepflicht im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Informationen werden nur mit Einverständnis der Ratsuchenden weitergegeben (Ausnahme: Kindeswohlgefährdung). Das Beratungsangebot ist für alle Ratsuchenden kostenfrei. Individualität Beratung orientiert sich an der jeweiligen Lebenssituation und den Bedürfnissen der Ratsuchenden, Ressourcenorientierung, Stärken, Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten stehen im Mittelpunkt.

4. Zielgruppen der Beratung

Das Beratungsangebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen, Eltern und Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte, pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

5. Aufgabenfelder der Beratung

5.1 Beratung von Schülerinnen und Schülern

Unterstützung bei Lern-, Leistungs- und Motivationsproblemen Hilfe bei Konflikten mit Mitschülerinnen und Mitschülern oder Lehrkräften Begleitung bei persönlichen Belastungen (z. B. Kummer, Ängste, Trauer) Unterstützung bei sozialen Schwierigkeiten. Beratung bei Verhaltensauffälligkeiten, Unterstützung bei Schulverweigerungstendenzen, Orientierung bei schulischen Übergängen und Abschlüssen

5.2 Beratung von Eltern

Unterstützung bei schulischen und erzieherischen Fragestellungen, Beratung bei Lern- und Verhaltensauffälligkeiten, Vermittlung von Hilfsangeboten außerhalb der Schule, Begleitung bei Konfliktsituationen zwischen Schule und Elternhaus 5.3 Beratung von Lehrkräften Die schulische Beratung steht auch Lehrkräften zur Verfügung, insbesondere bei Lern-, Leistungs- und Verhaltensauffälligkeiten von Schülerinnen und Schülern, bei Konflikten im Klassenverband, zur pädagogischen Fallberatung, zur Reflexion schwieriger Gesprächssituationen mit Eltern, zur Entwicklung geeigneter Unterstützungsmaßnahmen. Ziel ist die Stärkung der professionellen Handlungssicherheit sowie die Förderung eines positiven Lern- und Arbeitsklimas.

6. Schwerpunkte der Beratung an der WRR

Unterstützung der Lehrkräfte in Konfliktsituationen Beratung bei Lernschwierigkeiten und schulischen Herausforderungen unserer Schülern und Schülerinnen, psychosoziale Beratung bei emotionalen oder sozialen Problemen der Schülern und Schülerinnen, Beratung bei Lehrer-Schüler-Problemen

7. Beratungslehrkräfte und schulisches Netzwerk

Beratung ist eine gemeinsame Aufgabe aller an Schule Beteiligten. Klassenleitungen, Fachlehrkräfte, Schulsozialarbeiterin und Schulleitung tragen im Rahmen ihrer Aufgaben zur Beratung bei.

8. Information über das Beratungsangebot

Schülerinnen und Schüler Vorstellung des Beratungsangebots in den Klassen (insbesondere Jahrgang 5) Hinweise durch Klassenleitungen, Aushänge und Informationsmaterial in der Schule , Vorstellung auf Elternabenden,, Schulhomepage, Hinweise im Schulprogramm, „Tag der offenen Tür“.

9. Erreichbarkeit und Rahmenbedingungen

Terminvereinbarung für Schülerinnen und Schüler über persönliche Ansprache oder nach Absprache der Eltern über Sekretariat, sowie per E-Mail, Nutzung geeigneter, ungestörter Räume, sowie Klassenräume nach Bedarf. Beratungsgespräche finden während der Schulzeit nach Terminvereinbarung statt. (Auch in den Pausen, je nach Bedarf)

10. Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern

Die WRR arbeitet mit verschiedenen Netzwerkpartnern in Dortmund zusammen, u. a.: Schulpsychologische Beratungsstelle , Kinderschutzbund , Psychologischer Beratungsdienst, Beratungshaus , Inklusion, Beratungsstellen bei Schulverweigerung DLZB (Schullaufbahnberatung, Schulwechsel, Abschlüsse) , Polizei, Fachstellen im Bereich Mobbingprävention. Bei Bedarf erfolgt eine Weitervermittlung.

11. Grenzen schulischer Beratung

Schulische Beratung ersetzt keine Therapie oder medizinische Behandlung. Bei schwerwiegenden Problemlagen (z. B. Suchtproblematik, Essstörungen, Missbrauchserfahrungen, massive psychische Belastungen) erfolgt eine Weitervermittlung an geeignete Fachstellen und an die bereits etablierten Arbeitsgruppen, bzw.., Schnittstellen der Schule ( wie z.B. Sozialarbeit, Kinderschutz usw.)

12. Rechtliche Grundlagen

Die Beratungsarbeit basiert auf: Beratungserlass NRW (BASS 12-21 Nr. 4) § 44 Schulgesetz NRW