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Qualitätssicherung

Qualitätssicherung

Als Maßnahmen zur Qualitätssicherung möchten wir exemplarisch die Themenbereiche „Jahresabschlussarbeiten (JAA)“, „Lernstandserhebungen (LSE Kl. 8)“ und „Zentrale Abschlussprüfungen (ZP Kl. 10)“ herausgreifen.

Jahresabschlussarbeiten

An der WRR werden in den Hauptfächern Mathematik, Englisch, Deutsch und den Differenzierungskursen der Wahlpflichtfächer Jahresabschlussarbeiten (kurz: JAA) geschrieben. Sie werden, wie die anderen schriftlichen Leistungen des Schuljahres auch, zur Notenfindung herangezogen und genauso gewichtet. Die JAA werden in den Jahrgängen 5 – 7 und 9 durchgeführt. In den Jahresabschlussarbeiten werden die Unterrichtsinhalte des gesamten Schuljahres überprüft.
„Nicht für die Schule, für das Leben lernen wir.“ Die WRR verfolgt mit den Jahresabschlussarbeiten das Ziel, längerfristiges Lernen frühzeitig zu üben. Dem Lernen ausschließlich für die nächste Arbeit soll damit entgegengewirkt werden. Der Fokus soll dadurch auf Langfristigkeit gelegt werden und so auf die Zentralen Abschlussprüfungen in Klasse 10 vorbereiten. Die Zentralen Abschlussprüfungen fragen ausschließlich langfristige Kompetenzen ab und sind mit 50% der Abschlussnote sehr bedeutend. In der Jahrgangsstufe 8 wird auf die JAA verzichtet, da in den Hauptfächern bereits die zentralen Lernstandserhebungen geschrieben werden, die längerfristige Kompetenzen abfragen. In der Jahrgangsstufe 10 schließlich gibt es die Zentralen Abschlussprüfungen selbst, auf die die JAA vorbereiten sollen.

Lernstandserhebung

Die Lernstandserhebungen sind vom Land Nordrhein-Westfalen zentral und einheitlich gestellte schriftliche Überprüfungen, die im 2. Halbjahr der 8. Klassen landesweit gleichzeitig durchgeführt werden. Sie finden verpflichtend in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik sowie freiwillig im Fach Französisch statt.
Mit den Lernstandserhebungen soll festgestellt werden, über welche Kompetenzen die Schülerinnen und Schüler in den getesteten Fächern verfügen. Die Ergebnisse werden von den beteiligten Lehrkräften analysiert, die dadurch Hinweise auf die individuellen Stärken und Schwächen jeder Schülerin bzw. jedes Schülers erhalten. Diese Hinweise stellen eine gute Grundlage für die Qualitätsentwicklung des Unterrichts dar, da die Lehrerinnen und Lehrer erforderliche Maßnahmen für ihren Unterricht beschließen.
Zusätzlich erhält die Schule bei der Ergebnisrückmeldung einen Vergleich mit den Resultaten anderer Realschulen in NRW, die unter ähnlichen Rahmenbedingungen arbeiten (sog. „fairer Vergleich“). Über die Ergebnisse der Lernstandserhebung wird in der Lehrer- und Schulkonferenz berichtet.
Selbstverständlich erhalten auch die Schülerinnen und Schüler sowie deren Erziehungsberechtigte eine Rückmeldung über die individuellen Ergebnisse. Dabei werden natürlich die Erfordernisse des Datenschutzes beachtet.
Lernstandserhebungen sind ein Diagnoseinstrument und werden nicht benotet und auch nicht als Klassenarbeit gewertet.

Zentrale Prüfungen Klasse 10

Seit 2007 werden an allen Realschulen in NRW zentrale Abschlussprüfungen in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch durchgeführt. Diese Prüfungen sind dem Erwerb des Mittleren Schulabschluss am Ende der Klasse 10 vorgeschaltet, die Teilnahme ist verpflichtend. Die schriftliche Prüfungsarbeit besteht aus zwei Teilen. Im ersten Teil werden in den Fächern Mathematik und Deutsch Basiskompetenzen überprüft. In Englisch werden das Lese- und Hörverstehen geprüft. Abgefragt werden Fähigkeiten und Kenntnisse, die im Laufe der Jahrgangsstufen 5 bis 10 erworben wurden. Im zweiten Teil der Prüfung stehen die Kompetenzen, die Schülerinnen und Schüler in der Doppeljahrgangsstufe 9/10 erworben haben im Fokus. Zur Bearbeitung der Aufgaben können aber auch solche Kompetenzen erforderlich sein, die Schülerinnen und Schüler bereits in früheren Jahrgangsstufen erworben haben. Für die Bewältigung der Prüfungsaufgaben stehen den SuS in Deutsch 150 Minuten, in Mathematik und Englisch je 120 Minuten zur Verfügung. Die Aufgaben der Prüfungen werden zentral gestellt, jedoch dezentral korrigiert und bewertet. Die Aufgabenstellungen sind den Lehrern bis zum Prüfungstermin nicht bekannt. Die Korrektur für jede Prüfungsarbeit wird von mindestens zwei Fachlehrern vorgenommen. Können sich diese Kollegen nicht auf eine gemeinsame Prüfungsnote einigen, wird ein dritter Fachkollege zur Notenbildung hinzugezogen. Die Abschlussnote in den drei Prüfungsfächern setzt sich je zur Hälfte aus einer Vornote und der Prüfungsnote zusammen. Die Vornote fußt auf den schulischen Leistungen des Prüfungsfaches in der Klasse 10, wobei das gesamte Schuljahr als Bewertungszeitraum dient. Folglich werden bei der Vornote alle Klassenarbeiten des laufenden Schuljahres und jegliche sonstige Mitarbeit berücksichtigt. Vornote und Prüfungsnote sind im Verhältnis 1:1 zu werten. Bei Abweichung um zwei Notenstufen erfolgt eine Notenermittlung. In diesem Fall können sich Schüler für eine zusätzliche freiwillige mündliche Prüfung entscheiden. Bei Abweichung zwischen Vornote und schriftlicher Prüfungsnoten von mehr als zwei Notenstufen wird eine verpflichtende mündliche Prüfung durchgeführt. Bei einer mündlichen Prüfung wird die Note dieser Prüfung zusammen mit der Note aus der schriftlichen Prüfung gewertet. Die Vornote zählt dabei selbstverständlich weiterhin. Dies wird dann im Verhältnis 5:3:2 gewertet, wobei die Vornote 50% der Abschlussnote, die schriftliche Prüfung 30 % und die mündliche Abweichprüfung 20% einnehmen. Schüler müssen nach Bekanntgabe der Prüfungsnote innerhalb weniger Tage entscheiden, ob sie eine mündliche Prüfung ablegen wollen, soweit die Differenz von der Vornote zwei Noten beträgt.