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Sprachkompetenz

Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten (LRS)

 

Am Anfang der 5. Klasse haben unsere Schülerinnen und Schüler unterschiedliche Kompetenzen im Bereich des Lesens und Rechtschreibens. Daher nehmen am LRS-Förderkonzept der Wilhelm-Röntgen-Realschule seit dem Schuljahr 2024/25 alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 und 6 teil.

Die Schülergruppe, die besondere Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Schreibens hat, und somit unter den Regelungen des sog. „LRS-Erlasses“ fällt, wird an der Wilhelm-Röntgen-Realschule besonders gefördert.

 

  1. Feststellungsverfahren

Um den Förderbedarf der einzelnen Schülerinnen und Schüler festzustellen, werden an der Wilhelm-Röntgen-Realschule die Kinder aller 5. Klassen in der Woche vor den Herbstferien mittels der Hamburger Schreibprobe (HSP 4-5) getestet. Liegen bereits eine medizinische Diagnose nach ICD-10 oder andere externe Gutachten vor, können diese gerne der Schule (auch schon vor Beginn des 5. Schuljahres) vorgelegt werden. Beobachtungen des Arbeits- und Sozialverhaltens und der Lernmotivation werden bei der Feststellung eines Förderbedarfs mitberücksichtigt.

Schülerinnen und Schüler, die erst während der Erprobungsstufe an die Wilhelm-Röntgen-Realschule wechseln, und diejenigen, die ab Klasse 7 Auffälligkeiten im Bereich der Rechtschreibung aufzeigen, werden mit dem Online-Testverfahren „schreib.on“ entsprechend ihrer Jahrgangsstufe getestet.

Die Schülerinnen und Schülern, die eine Diagnose nach ICD-10 erhalten haben, werden ab Ende Klasse 7 jährlich mit dem onlinebasierten Rechtschreibtest ‚schreib.on‘ getestet.

  1. Förderung

Die Förderung beginnt ab dem 2. Halbjahr des 5. Schuljahres und wird bis Ende der 6. Klasse weitergeführt. In den Jahrgängen werden die Schülerinnen und Schüler klassenübergreifend in Fördergruppen entsprechend ihrer Fehlerschwerpunkte eingeteilt.

Die Schülerinnen und Schüler, die aufgrund der Diagnosetestung im 1. Halbjahr ein unterdurchschnittliches Ergebnis erzielt haben, werden in einer LRS-Fördergruppe betreut. Für diese Schülerinnen und Schüler wird ein Förderplan erstellt.

In regelmäßigen Abständen wird in allen Lerngruppen überprüft, ob und wie Fördermaßnahmen angepasst werden müssen.

Ab dem 7. Schuljahr bietet die Wilhelm-Röntgen-Realschule keine weiteren Förderkurse an.

Für das Fach Englisch kann an der Wilhelm-Röntgen-Realschule kein gesonderter LRS-Förderkurs angeboten werden.

  1. Leistungsmessung

Allen Schülerinnen und Schülern, die trotz Förderung weiterhin besondere Schwierigkeiten mit dem Lesen und/oder der Rechtschreibung haben und somit unter den sog. LRS-Erlass fallen, kann an der Wilhelm-Röntgen-Realschule, nach Beratung in der Klassenkonferenz, ein individueller Nachteilsausgleich gewährt werden.

Im Einzelfall kann der sog. Notenschutz angewandt werden.

Beide Maßnahmen werden jährlich überprüft und ggf. angepasst.

  1. Zeugnisse

Die Teilnahme am LRS-Förderkurs wird auf dem Zeugnis vermerkt.

Die Gewährung eines Nachteilsausgleichs wird in keinem Fall auf dem Zeugnis vermerkt.

  1. Kommunikation und Kooperation

Der Austausch und die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten sind uns sehr wichtig. Gespräche mit der LRS-Beauftragten und den Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler, die die LRS-Fördergruppe besuchen, finden halbjährlich statt. Hinsichtlich einer optimalen Förderung ist es zudem wichtig, eine Verzahnung von außerschulischer Therapie und Unterricht stattfinden zu lassen.

 

Für weitere Informationen und bei Fragen wenden Sie sich an unsere LRS–Beauftragte, Frau Bitterling.