Liebe Schüler*innen, liebe Eltern,
die Schulmail des Landes NRW vom 17.02.2022
sieht Änderungen in der Testverfahren in den Schulen ab dem 28.02.2022 vor.
Wesentlicher Inhalt ist die Aufhebung der Testpflicht unter folgenden Bedingungen:
Die Testpflicht für immunisierte Personen aufgehoben. Die Schüler*innen dürfen sich bei Bedarf freiwillig selbst testen, auch wenn sie immunisiert sind. Die Schüler*innen sind gehalten, ihren Immunstatus nachzuweisen. Sollten sie das nicht können, sind sie verpflichtet, einen Selbsttest durchzuführen bzw. einen aktuellen Bürgertest vorzulegen.