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Änderungen der Teststrategie ab 28.02.2022

Liebe Schüler*innen, liebe Eltern,

die Schulmail des Landes NRW vom 17.02.2022

https://www.schulministerium.nrw/17022022-aenderung-der-testverfahren-den-schulen-des-landes-nordrhein-westfalen

sieht Änderungen in der Testverfahren in den Schulen ab dem 28.02.2022 vor.

Wesentlicher Inhalt ist die Aufhebung der Testpflicht unter folgenden Bedingungen:

Die Testpflicht für immunisierte Personen aufgehoben. Die Schüler*innen dürfen sich bei Bedarf freiwillig selbst testen, auch wenn sie immunisiert sind. Die Schüler*innen sind gehalten, ihren Immunstatus nachzuweisen. Sollten sie das nicht können, sind sie verpflichtet, einen Selbsttest durchzuführen bzw. einen aktuellen Bürgertest vorzulegen.