Top

Medienkonzept

  1. Einleitung

Die Chancen und die Problemlagen der neuen Medien stellen eine Herausforderung für die Erziehung und die Bildung dar. Die Wilhelm-Röntgen-Realschule möchte diese Herausforderung annehmen, den besonderen Voraussetzungen in Dortmund Rechnung tragen und hat die Medienkompetenz zu einem Ihrer fünf Arbeitsschwerpunkte bestimmt. Die Schülerinnen und Schüler sollen Kenntnisse und Einsichten, Fähigkeiten und Fertigkeiten erwerben, die ihnen ein sachgerechtes und selbstbestimmtes, kreatives und sozialverantwortliches Handeln in einer von Medien stark beeinflussten Welt ermöglichen.

Diese hier zusammengefassten Ãœberlegungen erheben nicht den Anspruch, ein vollständiges Konzept zur Vermittlung von Medienkompetenz zu sein. Besonders in den Bereichen „Schulung- und Evaluation“ müssen zum Teil noch grundlegende Fragestellungen beantwortet werden, die in den entsprechenden Unterpunkten (2.6 – 2.11) konkret dargestellt werden.

  1. Bestandteile der Medienkonzeption

2.1. Bestandsaufnahme

2.1.1. Bereits abgeschlossene Tätigkeiten:

  • Inventarisierung der vorhandenen Medien;
  • Erstellung eines Netzwerkplans;
  • Formulierung der Arbeitsschritte, Bestandteile, Ziele und Aufgabenbereiche;
  • Definition medienspezifischer Inhalte im Informatikunterricht;
  • Einführung des Fachs „Computergrundbildung“ in den Klassenstufen fünf und sechs;
  • Umgestaltung und Umstrukturierung der Schul-Homepage;
  • Verwirklichung eines Selbstlernzentrums (siehe Punkt 3);
  • Technische Umstellung auf das d3SX-Projekt der Stadt Dortmund.

2.1.2. Aktuelle Tätigkeiten:

  • Bereitstellung von Werkzeugen für die Bearbeitung der in den Lernkompetenz-Projekttagen vermittelten Methoden;
  • Sichtung und Implementation von fachbezogener Software;
  • Vorbereitung von schulinternen Kollegiumsfortbildungen zum Einsatz des Computers in den Unterricht.
  • Feinabstimmung der Soft- und Hardware in der d3SX-Umgebung.

2.1.3. stehende Tätigkeiten:

  • Anbindung der Räume des Altbaus an das Netzwerk;
  • Entwicklung von Evaluationsverfahren;
  • Erprobung der Rahmenpläne;
  • Weiterentwicklung von Beispielanwendungen in fächerübergreifenden Themen.

2.2. Zielbestimmungen:
Unter dem bereits in der Einleitung erwähnten Ziel
Kinder und Jugendliche sollen Kenntnisse und Einsichten, Fähigkeiten und Fertigkeiten erwerben, die ihnen ein sachgerechtes und selbstbestimmtes, kreatives und sozialverantwortliches Handeln in einer von Medien stark beeinflussten Welt ermöglichen

muss im Prozess der Entwicklung von Medienkompetenz unter der Berücksichtigung des gesamten Medienspektrums in konkretere Teilaspekte differenziert werden:

  • im Bereich der Gestaltungsmöglichkeiten, die in Medien Verwendung finden;
  • im Bereich der Nutzungsvoraussetzungen und -wirkungen von Medien;
  • im Bereich der Bedingungen von Medienproduktion und -verbreitung.

2.3. Leitideen
Die folgenden Leitideen stellen die bedeutsamen Grundlagen für die Entwicklung eines Schulkonzepts zur Medienbildung dar:

  • Bewahrung vor schädlichen Medieneinflüssen und Heranführen an wertvolle Medienprodukte,
  • Anleitung zu einer Wertschätzung medialer Gestaltungen als Kunstform und zur Kultivierung des Medienurteils,
  • Aufklörung über Medien als Basis für einen mündigen Umgang mit ihnen zur Förderung von Bildung, Wirtschaft und Demokratie,
  • Herausforderung zur Ideologiekritik und zur Herstellung eigener Medien zur Artikulation eigener Interessen,
  • Anregung zur Unterstützung beim Kompetenzerwerb für eine reflektierte Mediennutzung im Sinne von Rezeption und eigener Produktion als soziales Handeln und als Bestandteil kommunikativer Kompetenz.

2.4. Aufgabenbereiche
Diese fünf Leitideen gliedern sich in die folgenden fünf Aufgabenbereiche, die in einzelnen jahrgangsstufenspezifischen und fachübergreifenden Rahmenplänen mit konkreten Teilaufgaben, Inhalten und Zielen zur Umsetzung dieser Nutzungsformen münden:

2.4.1. Auswählen und Nutzen von Medienangeboten
Das Medienspektrum wird immer umfangreicher. Angesichts dieser Entwicklung sollen Kinder und Jugendliche lernen, Medienangebote im Hinblick auf eigene Bedürfnisse und Interessen auszuwählen und zu nutzen.

2.4.2. Gestalten u. Verbreiten eigener Medienbeiträge
Schülerinnen und Schüler sollen lernen, eigene Medienbeiträge herzustellen und zu verbreiten. Die Beiträge können dabei eher dokumentarischer, fiktionaler, experimenteller oder instrumenteller Art sein. Als Voraussetzung dafür sollen die Schülerinnen und Schüler in die Handhabung der entsprechenden Geräte bzw. informationstechnischen Systeme eingeführt werden und ihre Gestaltungstechniken handelnd erfahren.

2.4.3. Verstehen und Bewerten von Mediengestaltungen
Angesichts der Medienentwicklung wird es immer schwieriger, Medienaussagen richtig einzuordnen. Auch Bilder sind heute zum Teil keine fotografischen Abbildungen von realen oder inszenierten Situationen, sondern computererzeugte künstliche Erscheinungen.

Schülerinnen und Schüler sollen lernen, Mediengestaltungen angemessen zu verstehen und zu bewerten. Als Voraussetzung dafür sollen sie mediale Gestaltungsmittel von Schrift, Bild und Ton kennen lernen, Mediendarstellungen als vermittelte oder inszenierte Botschaften erfahren und verschiedene mediale Gestaltungsabsichten unterscheiden können.

2.4.4. Erkennen und Aufarbeiten von Medieneinflüssen
Die Nutzung von Medien hat Einflüsse im Bereich von Gefühlen, Vorstellungen, Verhaltensorientierungen, Wertorientierungen und sozialen Zusammenhängen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen angeregt werden, sich bewusst zu machen, dass von Medien Einflüsse auf sie selbst und auf andere ausgehen. Sie sollen in der Lage sein, solche Einflüsse zu erkennen, auszudrücken und angemessen einzuordnen bzw. aufzuarbeiten. In diesem Zusammenhang sollen sie mediale Gestaltungsmerkmale, die mit bestimmten Wirkungen verbunden sind, durchschauen und zwischen medialer Darstellung und Realität unterscheiden.

2.4.5. Durchschauen und Beurteilen von Bedingungen der Medienproduktion und Medienverbreitung
Medienproduktion und Medienverbreitung erfordern grundlegende technische Voraussetzungen und unterliegen bestimmten ökonomischen, rechtlichen, personalen, sowie weiteren institutionellen Bedingungen.
Schülerinnen und Schüler sollen lernen, ökonomische, rechtliche, organisationsbezogene, grundlegende technische, institutionelle, politische und gesellschaftliche Bedingungen der Medienproduktion und Medienverbreitung zu durchschauen und zu beurteilen.
Dieser Aufgabenbereich steht in engem Zusammenhang mit den Aufgabenbereichen „Verstehen und Bewerten von Mediengestaltungen“ und „Erkennen und Aufarbeiten von Medieneinflüssen“

2.5. Inhalte
Die detaillierte Beschreibung von Unterrichtsinhalten beschränkt sich bisher auf Anforderungen im Bezug auf die neuen Medien. Einige sind bereits den Curricula der Fächer Informatik und Computergrundbildung zu entnehmen. Dazu zählen die „Pflichtelemente zum Computer- und Internetführerschein für alle Schülerinnen und Schüler“ und die „Pflichtbereiche im Neigungsschwerpunkt Informatik (Wahlpflichtbereich 1) und Beispielelemente“. Andere müssen noch den entsprechenden Fächern zugeordnet und in die Curricula eingebettet werden. Dazu zählen die „Pflichtelemente im fächerübergreifenden Unterricht“ und die „Beispielelemente im Wahlpflichtbereich 2 (Arbeitsgemeinschaften)“.

Den Rahmenplänen für die Jahrgangsstufen 5/6, 7/8 und 9/10 kommt eine besondere Rolle zu. Sie bilden innerhalb der Doppeljahrgänge geschlossene Inhalte in den einzelnen Fächern. Sie werden im Folgenden genauer beschrieben:

2.5.1. Rahmenplan für die Jahrgangsstufen 5/6

  • Auswählen und Nutzen von Medienangeboten zur Unterhaltung, zur Information und zum Spielen
  • Gestalten und Verbreiten von eigenen Fotos und Druckerzeugnissen,
  • Verstehen und Bewerten von Darstellungsformen,
  • Erkennen und Aufarbeiten von medienbeeinflussten Vorstellungen,
  • Durchschauen und Beurteilen von ökonomischen Bedingungen der Medienproduktion und Medienverbreitung

2.5.2. Rahmenplan für die Jahrgangsstufen 7/8

  • Auswählen und Nutzen von Medienangeboten zum Lernen und zur Simulation
  • Gestalten und Verbreiten eigener Hör- und Videobeiträge,
  • Verstehen und Bewerten von Gestaltungstechniken,
  • Erkennen und Aufarbeiten von Medieneinflüssen auf Gefühle und Verhaltensorientierungen,
  • Durchschauen und Bewerten von rechtlichen Bedingungen der Medienproduktion und
  • Medienverbreitung.
  • Durchschauen und Beurteilen von ökonomischen Bedingungen der Medienproduktion und Medienverbreitung.

2.5.3. Rahmenplan für die Jahrgangsstufen 9/10

  • Auswählen und Nutzen von Medienangeboten zur Telekommunikation und Telekooperation (Nutzung der Kooperation mit der Fa. AVAYA),
  • Gestalten und Verbreiten eigener computerbasierter Beiträge,
  • Verstehen und Bewerten von Gestaltungsarten und Gestaltungsabsichten,
  • Erkennen und Aufarbeiten von Medieneinflüssen auf Wertorientierungen und soziale Zusammenhänge,
  • Durchschauen und Beurteilen von personalen und anderen institutionellen Bedingungen sowie von politischen und weiteren gesellschaftlichen Bedingungen der Medienproduktion und Medienverbreitung.

2.6. Strategie

Nach der Einführung des Pflichtfachs „Informatik“ in der Jahrgangsstufe fünf und sechs werden im Schuljahr 2006/07 alle Schülerinnen und Schülern im Umgang mit Computern so weit geschult, dass ein problemloser Umgang mit Office-Software und dem Unterrichtsnetzwerk gewährleistet ist. Flankierend wird aktuell die Bereitstellung von Werkzeugen für die Bearbeitung der in den Lernkompetenz-Projekttagen vermittelten Methoden erarbeitet und erprobt. Somit sollte der Umgang mit dem Computer im Unterricht für die Schülerinnen und Schüler prinzipiell kein Hindernis mehr darstellen.

Mit der Ausstattung der einzelnen Unterrichtsräume mit Computern und Monitoren/Beamern und der gleichzeitigen Sichtung und Implementation von fachbezogener Software werden darüber hinaus das Angebot zur Nutzung der Möglichkeiten der Neuen Medien erheblich erhöht und dadurch immer attraktiver.

Im nächsten Schritt werden dann die Fachkonferenzen über konkrete inhaltliche Nutzung der Hard- und Software bestimmen.

2.7. Schulung
Für das Schuljahr 2007/08 sind mehrere schulinterne Fortbildungen zum Umgang mit den Neuen Medien auf unterschiedlichen Niveaus geplant:

  • Einführung in die Arbeit mit dem Computer (Blockveranstaltung für bisherige Nichtanwender),
  • spezielle Problemstellungen im allgemeinen Umgang mit Computern (wöchentliche 20-Minuten-Veranstaltung),
  • Nutzung des Netzwerks für den Unterricht (wöchentliche 20-Minuten-Veranstaltung) und
  • Einsatz spezieller Software in den Unterricht (Blockveranstaltung).

2.8. Wartung/Unterstätzung
Auf Basis des Medienentwicklungsplans für die Schulen der Stadt Dortmund hat das Dortmunder Systemhaus ein modulares schulpädagogisches Lösungskonzept mit dem Namen „d3SX“ (dosys.SchoolSolutionSet.eXtended) entwickelt, welches neben der Bereitstellung von Hard- und Software auch ein umfassendes Wartungs- und Supportkonzept beinhaltet. Seit Oktober 2006 nimmt die WRR an diesem Modellprojekt teil.
d3SX schafft die Voraussetzungen für den reibungslosen Technikeinsatz im laufenden Unterricht durch Vernetzung, Wartung, Pflege der genutzten Rechner und entlastet das Lehrpersonal von Wartungsarbeiten.

Darüber hinaus wird durch die enge Kooperation mit dem Fachbereich Schule sicher gestellt, dass

  • die Schulen bei der im Medienentwicklungsplan geforderten Weiterentwicklung schulischer Mediennutzungskonzepte durch Beratung (Qualitätsberaterin Frau Velewald) und Fortbildung unterstützt werden und damit Lehrerinnen und Lehrer durch Integration der neuen Medien in den alltäglichen Unterricht die Möglichkeiten des „neuen Lernens“ zur Unterrichts- und Schulentwicklung intensiv nutzen.
  • die notwendige Synchronisation zwischen pädagogischen Anforderungen und technischen Lösungen zielgerichtet stattfindet.

2.9. Kosten
Im Rahmen des d3SX-Projekts muss die Schule im Wesentlichen für die softwareseitige Versorgung, den Erwerb der Lizenzen und für Verbrauchsmittel aufkommen. Die Kosten für Hardware, Peripherie-Geräte, Ersatzgeräte, Neuanschaffungen, sowie die Telekommunikationskosten werden von der Stadt getragen. Die Schule stellt zwei Lehrkräfte für den sogenannten First-Level-Support bereit, deren hauptsächliche Aufgabe die Kommunikation zu dem Dortmunder Systemhaus ist.

2.10. Finanzierung
Durch die Teilnahme am d3SX-Projekt bleibt für die WRR im Wesentlichen die Finanzierung von Lizenzen zur softwareseitigen Versorgung übrig. Diese müssen aus den Budgets der einzelnen Fächer getragen werden.

2.11. Evaluation
Hier sind folgende Frage- und Problemstellungen zu klären:

  • Wie soll die Zielerreichung regelmäßig ermittelt werden?
  • An welchen Ergebnissen will die Schule sich selbst messen lassen?
  • Welche Evaluationskriterien sollen gelten (sie können von der Ermittlung inhaltlicher Lernerfolge in einzelnen Fächern durch spezielle Tests über Indikatoren wie Anwesenheitszeiten oder Nutzungszeiten der Technik bis hin zu speziellen Befragungen reichen)

Daneben sind auch eine Qualitätssicherung der eingesetzten Technik und ein Monitoring aufgetretener Probleme erforderlich.
Da es sich insgesamt um einen Lernprozess aller Beteiligten handelt, muss auch institutionell sichergestellt werden, dass die Erfahrungen zu Erkenntnissen führen, die in verbessertes Handeln münden. Daher ist zu klären, wie Erfahrungsaustausch und Lernprozess organisiert werden sollen.
Neben formalen Evaluationen, z. T. auch durch unabhängige Dritte, sollten MÃöglichkeiten zum unmittelbaren Erfahrungsaustausch innerhalb der Schule und mit anderen Schulen geschaffen werden (interne Evaluation).